Nachdem per 1. März 2012 bereits die Emissionsabgabe auf Fremdkapital abgeschafft wurde, will der Bundesrat nun auch auf jene beim Eigenkapital verzichten. Sie soll aber erst im Rahmen der Revision der Unternehmenssteuern (USTR III) eliminiert werden.
Grundsätzlich befürwortet der Bundesrat die Abschaffung der Emissionsabgabe auf Eigenkapital. Er möchte diese jedoch in die Unternehmenssteuerreform (USTR III) einbetten und beantragt deshalb dem Parlament, auf die Vorlage einzutreten, sie dann aber zu sistieren.
Bereits im November 2011 hatte der Bundesrat seine steuerpolitischen Prioritäten festgelegt und dabei die USTR III, welche auch die Abschaffung der Emissionsabgabe auf Eigenkapital beinhalten soll, zusammen mit der Beseitigung der Mehrbelastung von Ehepaaren gegenüber Konkubinatspaaren als vordringlich eingestuft. An den übrigen Stempelabgaben (Umsatz- und Versicherungsabgabe) will der Bundesrat aus finanzpolitischen Überlegungen festhalten.
(Eidg. Steuerverwaltung ESTV, Bern, 23.01.13, www.estv.admin.ch)