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Der Bundesrat räumt der Beseitigung der verfassungswidrigen Heiratsstrafe und der Unternehmenssteuerreform III (USTR III) Priorität ein. Nach der bereits beschlossenen Abschaffung der Emissionsabgabe auf Fremdkapital soll im Rahmen der USTR III auch die Emissionsabgabe auf Eigenkapital eliminiert werden. An den übrigen Stempelabgaben – der Umsatz- und der Versicherungsabgabe – will der Bundesrat aus finanzpolitischen Gründen festhalten.

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Die vollständige Beseitigung der Heiratsstrafe (d.h. der steuerlichen Schlechterstellung von Ehepaaren gegenüber Konkubinatspaaren) verursacht Mindereinnahmen von 900 bis 1300 Millionen Franken.

Bei der USTR III sind die konkrete Ausgestaltung und die finanziellen Auswirkungen noch offen. Bereits entschieden hat der Bundesrat, dass im Rahmen dieser Reform unter anderem auch die Emissionsabgabe auf Eigenkapital abgeschafft werden soll.

Die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) hat in einer Studie die schrittweise Abschaffung der Stempelabgaben evaluiert. Sie zeigt auf, wie und innert welchem Zeitraum die Stempelabgaben abgeschafft werden könnten. Dabei wurden die Gegenfinanzierung geprüft und die einzelnen Kategorien der Stempelabgaben aufgrund ihrer Wirkungen auf die Standortattraktivität und die Effizienz beurteilt.

Der Bundesrat will auf weitere, wesentliche Mindereinnahmen verursachende Abschaffungsschritte im Bereich der Stempelabgaben verzichten. Er hält somit an der Umsatzabgabe und an der Versicherungsabgabe weitgehend fest, zumal keine Gegenfinanzierung identifiziert worden ist, die zugleich ökonomisch sinnvoll und politisch realisierbar erscheint. Bei der Versicherungsabgabe befürwortet er lediglich, den Übergang zum Risikobelegenheitsprinzip im Bereich der Vermögensversicherung zu prüfen.

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(Eidg. Steuerverwaltung ESTV, Bern, 1.12.11, www.estv.admin.ch)

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