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Die ESTV hat auf ihrer Internetseite eine Ergänzung zum Thema «elektronischer Geschäftsverkehr EGV» publiziert.

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Bei der Archivierung wird nicht unterschieden, ob es sich um eine Papierrechnung, eine gescannte Papierrechnung oder um eine elektronische Rechnung handelt. Die Übereinstimmung mit den zugrunde liegenden Geschäftsvorfällen wie auch die Lesbarmachung müssen gewährleistet werden können.

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(Eidg. Steuerverwaltung ESTV, Bern, 13.12.2017, www.estv.admin.ch)

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