Elektronische Signatur: Verlängerung der Dauer des Datenzugangs

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<p data-content="Aktuelles--AK-_Lead_de--AK-">Nach Ablauf eines Zertifikats, das die Gültigkeit einer elektronischen Signatur garantiert, müssen die Informationen über diese Ungültigerklärung künftig mindestens elf&nbsp;Jahre lang online verfügbar bleiben. Der Bundesrat hat einer entsprechenden Revision der Verordnung über die elektronische Signatur zugestimmt.</p>

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