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<p data-content="lead">Für die Eintragung der im Kanton Aargau wohnhaften Wunscheltern eines in Georgien von einer Leihmutter ausgetragenen Kindes im Personenstandsregister ist schweizerisches Recht massgebend. Der Wunschvater als Samenspender kann seine rechtliche Vaterschaft unverzüglich mit einer Kindesanerkennung bewirken. Der Wunschmutter steht danach die Stiefkindadoption offen, wobei die Adoptionsbehörden in solchen Fällen rasch, grosszügig und pragmatisch vorgehen sollen.</p>

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