Issue
Category
Content
Text

Wer trotz Erreichens des Rentenalters weiterhin erwerbstätig bleibt und die BVG-Altersrente aufschiebt, bleibt weiterhin aktivversichert, obwohl keine Rentenbeiträge mehr an die 2. Säule entrichtet werden, weil durch den Rentenaufschub eine fortdauernde Verzinsung des Guthabens und eine Erhöhung des Umwandlungssatzes bewirkt wird, sodass das Guthaben weiter anwächst. Deshalb kann die steuerpflichtige Person lediglich den kleinen Säule-3a-Abzug geltend machen.

§ 31 Abs. 1 lit. e StG ZH; Art. 33 Abs. 1 lit. e DBG

Text

(VerwGer. ZH, 23.10.13 {SB.2013.00072}, ZStP 2014, S. 123)

Date