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Es ist wohl vorstellbar, dass der Beschwerdeführer anlässlich der Zuteilung der Aktien (volles) Eigentum daran erworben hat, bevor er deren «legal ownership»der Y für die Dauer der Sperrfrist übertragen hat. Es ist auch möglich, dass er lediglich deren «beneficial ownership» für die gleiche Zeitspanne erhalten hat. Diese Frage kann offenbleiben, weil die Aktienzuteilung auch im diesem zweiten Fall im Zuteilungszeitpunkt steuerbar ist. Die «beneficial ownership» stellt nämlich wirtschaftlich eine Form von Eigentum dar – und nicht nur eine Anwartschaft, und auch nicht nur eine Nutzniessung –, was rechtfertigt, dass der Beschwerdeführer einem Eigentümer steuerlich gleichgesetzt wird. Der Umstand, dass die dem Beschwerdeführer zugeteilten Aktien während der Sperrfrist für ihn vom Aktienemittenten gehalten wurden, deutet nicht auf einen Entschluss hin, ihm zuerst für die besagte Periode ein Nutzniessungsrecht zu gewähren, um ihm nach Ablauf dieser Periode das Eigentum zu übertragen. Die Regelung lässt sich eher damit erklären, dass die Einhaltung der Restriktionen mit Bezug auf die (rechtliche) Verfügungsgewalt an die Aktien während der Sperrfrist und die Vollziehung der allfälligen Rückgabepflicht sichergestellt werden sollten. Der Beschwerdeführer hat mit Wirkung auf den 30. Juni 2007 aufgehört, für die Bank zu arbeiten. An diesem Datum war die vierjährige Sperrfrist bezüglich der 2004 und 2005 zugeteilten Aktien nicht abgelaufen. In diesen Fällen sieht das «Grand document» vor, dass der Mitarbeiter unter Umständen seine Rechte an den Aktien verliert. Der Beschwerdeführer behauptet, dass dies im vorliegenden Fall geschehen wäre. Dies ergibt sich jedoch aus dem angefochtenen Entscheid nicht, dessen Sachverhaltsfeststellungen das Bundesgericht binden. Jedenfalls ist es nicht möglich, dies bezüglich der strittigen Steuerperioden und im Rahmen des vorliegenden Verfahrens zu berücksichtigen.

Art. 146 DBG; Art. 7 ff., Art. 73 Abs. 1, Art. 17 Abs. 1, Art. 17b und Art. 7d StHG

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(BGer., 1.03.13 {2C_168/2012 und 2C_169/2012}, StR 2013, S. 547)

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