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Der Bundesrat hat am 30. April 2014 die Revision der Verordnung 1 zum Arbeitsgesetz (ArGV 1) verabschiedet und gleichzeitig beschlossen, das Übereinkommen Nr. 183 der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) über den Mutterschutz zu ratifizieren. Die revidierte Verordnung sieht neu das Prinzip der entlöhnten Stillzeiten vor. Die Revision tritt per 1. Juni 2014 in Kraft.

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Abgesehen von der Entlöhnung der Stillzeiten entspricht die geltende Schweizer Gesetz­gebung im Allgemeinen bereits den Anforderungen des IAO-Übereinkommens. Der neue Art. 60 Abs. 2 ArGV 1 leitet einen Systemwechsel ein: Bisher wurde für die Anrechenbarkeit der Stillzeit als Arbeitszeit zwischen Stillen im Betrieb und ausserhalb des Betriebs unterschieden. Diese Unterscheidung wird nun aufgehoben. Zudem muss der Arbeitgeber mit der neuen Regelung die Arbeitnehmerin neu in einem begrenzten Umfang für die Zeit entlöhnen, welche sie für das Stillen benötigt.

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(Eidg. Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF, Bern, 30.04.14, www.wbf.admin.ch)

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