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Unternehmen, die mindestens 50 Mitarbeitende beschäftigen, sollen alle vier Jahre eine Lohnanalyse durchführen. Eine externe Revisionsstelle hat diese zu überprüfen und der Unternehmensführung Bericht zu erstatten. Dies hat der Bundesrat nach Kenntnisnahme der Vernehmlassungsergebnisse beschlossen und das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) beauftragt, bis im Sommer 2017 einen entsprechenden Gesetzesentwurf auszuarbeiten.
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(Eidg. Justiz- und Polizeidepartement EJPD, Bern, 26.10.16, www.ejpd.admin.ch)
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