Mit der Revision sollen die zwei Hauptprobleme der Ehepaarbesteuerung bei der direkten Bundessteuer gelöst werden: die verfassungswidrige Mehrbelastung von bestimmten Zweiverdiener- und Rentnerehepaaren gegenüber Konkubinatspaaren (die sogenannte «Heiratsstrafe») und unausgewogene Belastungsrelationen zwischen Einverdiener- und Zweiverdienerehepaaren.
Bei der direkten Bundessteuer wird heute ein Teil der verheirateten Zweiverdiener- und Rentnerpaare steuerlich schlechter behandelt als gleich situierte Konkubinatspaare. Soweit diese Mehrbelastung 10% oder mehr beträgt, widerspricht dies dem Verfassungsgebot der Rechtsgleichheit. Mit der Einführung der sogenannten Sofortmassnahmen im Jahre 2008 konnten wichtige Verbesserungen erzielt werden. Trotzdem werden rund 80 000 erwerbstätige Ehepaare nach wie vor steuerlich höher belastet als Konkubinatspaare.
Diese verfassungswidrige Mehrbelastung soll mittels eines gesetzlichen Korrekturmechanismus beseitigt werden, der sogenannten alternativen Belastungsrechnung. Dabei berechnet die Steuerbehörde in einem ersten Schritt weiterhin die Steuerbelastung bei gemeinsamer Veranlagung gemäss dem geltenden Verheiratetentarif. In einem zweiten Schritt errechnet sie neu eine alternative Steuerbelastung. Es werden die Erwerbs- und Pensionseinkommen individuell den Ehegatten zugewiesen, die übrigen Erträge hälftig auf die Ehegatten aufgeteilt und der Tarif für Alleinstehende angewendet. Massgebend ist sodann die tiefere der beiden errechneten Belastungen. Auf diese Weise kann die Heiratsstrafe in nahezu allen Fällen beseitigt werden.
Durch die Einführung der alternativen Belastungsrechnung ändert sich in administrativer Hinsicht für die Steuerpflichtigen nichts Grundsätzliches. Die Ehegatten füllen weiterhin eine gemeinsame Steuererklärung aus und werden weiterhin gemeinsam veranlagt. Für die Veranlagungsbehörde hat die für die Ehepaare auszuführende Kontrollrechnung hingegen einen gewissen administrativen Mehraufwand zur Folge.
(Eidg. Finanzdepartement EFD, Bern, 12.10.11, www.efd.admin.ch)