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<p>Das Bundesgericht schreibt das Revisionsgesuch eines Mannes als gegenstandslos ab, auf dessen Beschwerde hin der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) 2022 eine Verletzung des Diskriminierungsverbots bezüglich der Ausrichtung der Witwerrente festgestellt hatte. Nachdem sich die Eidgenossenschaft im Anschluss an den Entscheid des EGMR bereit erklärt hat, dem Betroffenen die entgangenen Rentenzahlungen zuzüglich Verzugszins auszurichten, ist eine Revision des ursprünglichen Bundesgerichtsentscheides von 2012 nicht mehr notwendig.</p>

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