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Liebe Leserin, lieber Leser

In Diskussionen mit ausländischen Geschäftspartnern, insbesondere mit jenen aus Deutschland, ist immer wieder unser unverkrampfter Zugang zu den Steuerbehörden ein beliebtes Thema. Bares Erstaunen lösen wir aus, wenn wir von der Möglichkeit berichten, in Steuersachen Vorbescheide von der Steuerverwaltung zu erwirken. Dieses gemeinschaftliche Vorgehen mit der Behörde, dieses Zusammenwirken im Vorfeld des Veranlagungsverfahrens ist im Ausland fast gänzlich unbekannt.

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Steuerrulings: ein Standortvorteil, den es zu wahren gilt!
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Steuerrulings mit der zuständigen Verwaltungsstelle auszuhandeln entspricht ständiger, langjähriger Praxis und Tradition der schweizerischen Steuerbehörde. Wir erlangen so für unsere Kundschaft Rechts- und Planungssicherheit – und auch verfahrensökonomisch ergeben sich für die Behörde viele Vorteile. Im internationalen Vergleich ist der hier in der Schweiz mögliche einfache Zugang zu den Steuerbehörden und die damit oftmals verbundene Veranlagung mit gesundem Augenmass ein erheblicher Standortvorteil – ein Vorteil, den wir nicht hoch genug schätzen können und den es zu wahren gilt.

Beat Vögele

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