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<p data-content="lead">Der Bundesrat will die Digitalisierung im Betrei­bungswesen vorantreiben. Er hat eine entspre­chende Änderung des Bundesgesetzes über Schuld­betreibung und Konkurs (SchKG) in die Ver­nehmlassung geschickt. Das Vernehm­las­sungs­verfahren dauert bis am 17.&nbsp;Oktober&nbsp;2022.</p>

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