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Der Bundesrat will die Digitalisierung der öffentlichen Urkunden und Beglaubigungen vorantreiben und damit deren Rechtssicherheit stärken. Er hat entschieden, die Verordnung über die Erstellung elektronischer öffentlicher Urkunden und elektronischer Beglaubigungen (EÖBV) auf den 1. Februar 2018 in Kraft zu setzen.

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Damit gelten künftig nicht mehr nur Notarinnen und Notare als Urkundspersonen im Sinne der Verordnung, sondern auch weitere Personen mit amtlicher Beurkundungsbefugnis (z.B. Grundbuchverwalterinnen und Grundbuchverwalter, Zivilstandsbeamte oder Mitarbeitende der Handelsregisterämter). Diese Vereinheitlichung schafft Transparenz und stärkt die Rechtssicherheit gerade auch bei Kantons- und Landesgrenzen überschreitenden Geschäften.

Im Bereich der öffentlichen Urkunden und Beglaubigungen wird es zudem auch künftig ein Nebeneinander von Papierdokumenten und elektronischen Dokumenten geben.

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(Eidg. Justiz- und Polizeidepartement EJPD, Bern, 8.12.2017, www.ejpd.admin.ch)

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