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<p data-content="Praxis--PR-_Lead_de--PR-"><span data-content="Trex-Farbe">Der Kanton Zürich darf von Anwältinnen und Anwälten sowie von anderen berufsmässigen Parteivertretern verlangen, ab 2026 Verfahrenshandlungen mit kantonalen Verwaltungsbehörden und Gerichten ausschliesslich auf elektronischem Weg vorzunehmen. Der damit verbundene leichte Eingriff in die Wirtschaftsfreiheit liegt im öffentlichen Interesse und ist verhältnismässig.</span></p>
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