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Der Bundesrat will die Unternehmensnachfolge für Einzelunternehmen, Kollektiv-, Kommandit- und Kommanditaktiengesellschaften erleichtern. Er hat eine entsprechende Anpassung der Vorschriften über die Bildung des Firmen­namens in die Vernehmlassung geschickt.

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Die vorgeschlagene Änderung des OR verfolgt das Ziel, dass der einmal gewählte Firmenname auf unbestimmte Zeit weitergeführt werden kann. Insbesondere sollen Gesellschafterwechsel ohne Änderung des Firmennamens möglich sein, und die Umwandlung in eine andere Rechtsform soll den Firmennamen idealerweise nur noch beim Rechtsformzusatz tangieren. Zudem soll künftig aus dem Firmennamen die jeweilige Rechtsform direkt erkennbar sein.

Ferner sollen bei der Firmenbildung künftig für alle Gesellschaften die gleichen Vorschriften gelten. Ausser bei Einzelunternehmen besteht der Firmenname aus einem frei zu bildenden Kern, der mit der entsprechenden Rechtsform­angabe ergänzt wird.

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(Eidg. Justiz- und Polizeidepartement EJPD, Bern, 22.01.14, www.ejpd.admin.ch)

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