Issue
Lead

Die Teilung eines Nachlasses ist für viele Erben eine grosse Herausforderung. Vor allem die Frage nach der angemessenen Bewertung von Liegenschaften und Beteiligungen an nicht börsenkotierten Familienunternehmen sorgt regelmässig für Unstimmigkeiten. Zudem möchten viele Erben den Nachlass möglicherweise anders aufteilen, als es das Gesetz vorsieht oder als es die Erblasser in ihrem Testament, Ehe- oder Erbvertrag festgelegt haben. Einigen sie sich auf eine andere als die vorgesehene Erbteilung, kann das zu bösen Überraschungen führen. Denn Steuerämter erheben unter Umständen zusätzlich zur Erbschaftssteuer eine Schenkungssteuer für sogenannte Querschenkungen. Deshalb sollten Erben die steuerlichen Folgen der geplanten Erbteilung prüfen lassen und im Zweifelsfall mit einer Fachperson besprechen, bevor sie den Erbteilungsvertrag unterschreiben.

Tags
Date