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<p data-content="Fachbeitrag_-FB-_Lead_de--FB-" lang="de-DE">Ausländische Staatsangehörige, welche die Schweiz definitiv verlassen, nachdem sie in der AHV versichert waren,<sup>1</sup> haben unter bestimmten Voraussetzungen das Recht, die Rückvergütung ihrer AHV-Beiträge zu beantragen. Diese Möglichkeit ist für die betroffenen Versicherten nicht unerheblich, da sich die Höhe der über viele Jahre hinweg gezahlten AHV-Beiträge oft auf mehrere Zehntausend Franken beläuft. Im Jahr&nbsp;2021 wurden AHV-Beiträge in der Höhe von 52 Millionen Franken an Ausländer, welche die Schweiz definitiv verlassen haben, überwiesen oder rückvergütet.<sup>2</sup> Der vorliegende Beitrag soll die gesetzliche Regelung vorstellen, die das Recht auf Rückvergütung von AHV-Beiträgen begründet,<sup>3</sup> und auf einige Vorkehrungen aufmerksam machen, die unnötige und zeitraubende Schritte bei den zuständigen Behörden vermeiden.</p>

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