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Die neuen Revisionsregelungen im Obligationenrecht treten voraussichtlich nächstes Jahr in Kraft. Wenn Revisoren ihre Dienstleistungen weiterhin anbieten wollen, müssen sie die neuen Bestimmungen erfüllen, die Gesuchsfrist für die Revisionszulassung einhalten und allenfalls neue Geschäftsmodelle umsetzen.

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