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<p data-content="Fachbeitrag_-FB-_Lead_de--FB- _idGenParaOverride-1" lang="de-DE">Das Gesellschaftsrecht war Gegenstand einer wichtigen Revision, die gemäss der Gesetzesänderung vom 19. Juni 2020 grösstenteils am 1. Januar 2023 in Kraft getreten ist; einige Bestimmungen traten bereits per 1. Januar 2021 und 2022 in Kraft. Die Revision betraf vor allem das Aktienrecht, der Gesetzgeber änderte aber auch teilweise das GmbH-Recht und das Genossenschaftsrecht, das Rechnungslegungsrecht und einige andere mit diesen Änderungen verbundenen Rechtsgebiete. Dieser Beitrag legt systematisch die Änderungen dar.</p>

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