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Das Bundesgericht hat sich in einem Entscheid (vgl. BGE 132 III 460, TREX 1.2007, S. 39ff) mit der Konstellation der externen Vermögensverwaltung auseinandergesetzt. Der Entscheid hat in Bezug auf die Thematik der Retrozessionen und der Ablieferungspflicht einige Fragen geklärt. Andere Fragen blieben aber offen, wie die nachfolgenden Ausführungen zeigen.

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