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Die Anzeigepflichten der Revisionsstelle gegenüber dem Verwaltungsrat und der Generalversammlung haben durch das neue Revisionsrecht einige Ergänzungen und Erleichterungen erfahren. Eine systematische Abhandlung über die ordentliche und die eingeschränkte Revision mit einer Empfehlung zur Anzeige für gewisse Situationen im Rahmen der eingeschränkten Revision.
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