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<p data-content="Fachbeitrag_-FB-_Lead_de--FB-" lang="de-DE">Neben den Anforderungen an Ausbildung und Berufspraxis sind ein unbescholtener Leumund und die Gewähr für eine einwandfreie Prüftätigkeit unabdingbare Voraussetzungen für die Erteilung und Aufrechterhaltung der Zulassung als Revisor und Revisionsexperten. Bei Verfehlungen müssen Letztere mit Konsequenzen rechnen, die bis zum Entzug der Zulassung reichen können. Der Artikel erläutert die Begriffe des guten Leumunds und der Gewähr für eine einwandfreie Prüftätigkeit, stellt die Folgen von Pflichtverletzungen von Revisoren und Revisionsexperten dar und gibt einen Überblick über die Urteile des Bundesverwaltungsgerichts (BVGer&nbsp;) seit 2020.<sup>1</sup></p>

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