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Bei Vermögensübergängen von Todes wegen partizipiert der Staat im Rahmen der Erbschafts- und Schenkungssteuern gewissermassen mit einem «unabdingbaren Erbanteil». Zwar bleibt in der Schweiz der Vermögensübergang an direkte Nachkommen und Ehegatten regelmässig steuerlich verschont, dennoch gewinnen angesichts des Wandels von Lebensumständen und Familiensituationen1 steuerliche Aspekte bei der Nachlassplanung zunehmend an Bedeu­tung. Dies gilt vor allem dann, wenn durch die Besteuerung etwaige erbrechtliche Verfügungen des Erblassers faktisch aufgehoben und elementare Zielsetzungen der Nachlassplanung tatsächlich nicht umgesetzt werden.

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