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Der Bundesrat will das Datenschutzgesetz (DSG) revidieren. Er hat das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) beauftragt, ihm bis spätestens Ende August 2016 einen Vorentwurf für eine Revision des DSG zu unterbreiten.

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Zurzeit werden sowohl in der EU als auch beim Europarat die Datenschutzbestimmungen revidiert. Der Europarat überarbeitet grundlegend die von der Schweiz ratifizierte «Konvention zum Schutz des Menschen bei der automatischen Verarbeitung personenbezogener Daten». Auch die EU arbeitet gegenwärtig an einer Revision ihrer Datenschutzerlasse.

Mit der Revision des DSG will der Bundesrat die Voraussetzungen schaffen, damit die Schweiz die modernisierte Europarats-Konvention zum Schutz des Menschen bei der automatischen Verarbeitung personenbezogener Daten ratifizieren und, soweit dies im Rahmen der Weiterentwicklung des Schengen / Dublin-Besitzstandes erforderlich ist, die EU-Datenschutzerlasse übernehmen kann.

Ferner will der Bundesrat die Datenkontrolle und -herrschaft sowie den Schutz der Minderjährigen verbessern.

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(Eidg. Justiz- und Polizeidepartement EJPD, Bern, 1.04.15, www.ejpd.admin.ch)

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