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Der Bundesrat hat die Übernahme der neuen Richtlinie der Europäischen Union (EU) über den Datenschutz im Bereich der Strafverfolgung gutgeheissen. Er beauftragte zudem das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD), die zur Umsetzung erforderlichen Gesetzesänderungen in die laufende Revision des Datenschutzgesetzes aufzunehmen. Die Übernahme der neuen Richtlinie muss ausserdem vom Parlament genehmigt werden und untersteht dem fakultativen Referendum.

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(Eidg. Justiz- und Polizeidepartement EJPD, Bern, 31.08.16, www.ejpd.admin.ch)

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