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Der Bundesrat hat am 19. März 2021 das vereinfachte Verfahren für Kurzarbeitsentschädigung (KAE) sowie die Aufhebung der Karenzzeit bis am 30. Juni 2021 verlängert. Die entsprechenden Änderungen der COVID-19-Verordnung Arbeitslosenversicherung sind am 1. April 2021 in Kraft getreten.
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