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Der Bundesrat hat am 19. März 2021 das ver­einfachte Verfahren für Kurzarbeitsentschädi­gung (KAE) sowie die Aufhebung der Karenz­zeit bis am 30. Juni 2021 verlängert. Die entspre­chenden Änderungen der COVID-19-Verordnung Arbeitslosenversicherung sind am 1. April 2021 in Kraft getreten.

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