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Der Bundesrat hat das summarische Verfahren für Kurzarbeitsentschädigung (KAE) nochmals bis am 31. März 2021 verlängert. Die entsprechenden Änderungen der COVID-19-Verordnung der Arbeitslosenversicherung sind am 1. Januar 2021 in Kraft getreten. Zudem befinden sich bereits weitere Anpassungen der Verordnung in Konsulta­tion. Diese erfolgen im Zusammenhang mit der kürzlich vom Parlament verabschiedeten Änderung im COVID-19-Gesetz. Vorgesehen sind die Aufhebung der Karenzzeit, die Nichtberücksichtigung der Abrechnungs­perioden, für die der Arbeitsausfall 85 Prozent der betrieblichen Arbeitszeit überschreitet, sowie die Ausweitung des KAE-Anspruches auf Personen in befristeten Arbeitsverhältnissen und Lernende. Der Bundesrat wird am 20. Januar 2021 darüber formell entscheiden. Das Inkrafttreten der vorgesehenen Massnahmen wird dadurch nicht verzögert.

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