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Der Bundesrat hat die Vernehmlassung zum neuen Bundesgesetz über COVID-19-Kredite mit Solidarbürgschaft eröffnet. Dieses soll die COVID-­19-Solidarbürgschaftsverordnung ins ordentliche Recht überführen. Das ist notwendig, weil die Solidarbürgschaftsverordnung als Notverordnung erlassen worden ist und deshalb bis am 25. September 2020 befristet ist. Das neue Gesetz regelt alle wichtigen Aspekte während der Laufzeit der Kredite. Zudem enthält es Instrumente für die Missbrauchsbekämpfung und die Behandlung von Härtefällen.

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