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Der Bundesrat hat Änderungen an der COVID-19-­Härtefallverordnung sowie an der COVID-19-­Verordnung zum Erwerbsausfall beschlossen. Damit vollzieht er Gesetzes­anpassungen des Parlaments beim COVID-19-Gesetz. Der Bundesrat hat das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) zudem beauftragt, zusammen mit den Kantonen zu prüfen, ob die Anspruchsvoraussetzungen für den Bezug von Härtefallmassnahmen gelockert werden müssen.

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