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<p data-content="lead">Der Bundesrat hat die <a href="https://www.admin.ch/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-…; rel=" noopener" target="_blank">Härtefallverordnung für das Jahr 2022 </a>verabschiedet. Die Unterstützungsbeiträge werden in Not geratenen Unternehmen maximal für das erste Halbjahr 2022 ausgerichtet und berechnen sich auf Basis der ungedeckten Kosten. Die Anspruchsvoraussetzungen und Obergrenzen entsprechen weitgehend der bisherigen Härtefallunterstützung.</p>
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