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Die Eidgenössische Kommission für berufliche Vorsorge (BVG-Kommission) empfiehlt dem Bun­desrat, den Mindestzinssatz in der beruflichen Vorsorge für 2020 weiterhin bei 1% zu belassen. Mit dem Mindestzinssatz wird bestimmt, zu wie viel Prozent das Vorsorgeguthaben der Versicherten im BVG-Obligatorium mindestens verzinst werden muss.

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