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Die Eidgenössische Kommission für berufliche Vorsorge (BVG-Kommission) empfiehlt dem Bundesrat, in diesem Jahr keine Überprüfung des Mindestzinssatzes vorzunehmen. Damit würde der Satz unverändert bei 1 % bleiben. Die Empfehlung der Eidg. BVG-Kommission ist nicht bindend. Über eine allfällige Überprüfung des Mindestzinssatzes entscheidet allein der Bundesrat.
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(Bundesamt für Sozialversicherungen BSV, Bern, 29.08.17, www.bsv.admin.ch)
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