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Der Bundesrat hat die Vernehmlassung zu einer Änderung der Verordnung über die Verrechnungssteuer eröffnet. Mit der Vorlage sollen Finanzierungstätigkeiten von Konzernen in der Schweiz gestärkt werden.

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In der Schweiz ansässige Konzerne nehmen heute Finanzierungsaktivitäten häufig gezielt im Ausland vor. Sie weichen damit der Verrechnungssteuer aus, die in bestimmten Situationen anfiele, würden sie die Finanzierung über in der Schweiz ansässige Konzerngesellschaften abwickeln. Damit entgeht der Schweizer Volkswirtschaft ein Teil der Wertschöpfung in diesem Bereich.

Um diese Wertschöpfung zurück in die Schweiz zu holen, schlägt der Bundesrat eine Änderung der Verordnung über die Verrechnungssteuer vor. Diese Änderung betrifft diejenigen Konzerne, bei welchen eine inländische Konzerngesellschaft (Garantin) eine Obligation einer zum gleichen Konzern gehörenden ausländischen Konzerngesellschaft (Emittentin) garantiert. Mit den vorgeschlagenen Anpassungen sollen konzerninterne Zinszahlungen der inländischen Garantin nicht mehr in jedem Fall der Verrechnungssteuer unterliegen. Eine Weiterleitung von Mitteln der ausländischen Emittentin an eine in der Schweiz ansässige Konzerngesellschaft soll noch maximal im Umfang des Eigenkapitals der Emittentin möglich sein.

Die vom Bundesrat vorgeschlagene Reform des Verrechnungssteuergesetzes (Wechsel zum Zahlstellenprinzip), wie sie am 18. Dezember 2014 in die Vernehmlassung gegeben wurde, würde die heutigen Probleme grundsätzlich und nachhaltig lösen. Die Reform ist allerdings derzeit sistiert (Abwarten Ausgang der Abstimmung zur Volksinitiative «Ja zum Schutz der Privatsphäre»), und der weitere Zeitplan ist ungewiss. Vor diesem Hintergrund schlägt der Bundesrat die vorliegende Änderung der Verordnung über die Verrechnungssteuer vor, um die Attraktivität des Standortes Schweiz zu stärken.

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(Eidg. Finanzdepartement EFD, Bern, 23.09.16, www.efd.admin.ch)

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