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Die bestehenden Massnahmen zur Bekämpfung der Schwarzarbeit sollen optimiert werden. Der Bundesrat hat das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) beauftragt, bis Ende März 2015 eine Vernehmlassungsvorlage zur Revision des Bundesgesetzes gegen die Schwarzarbeit vorzulegen. Im Zentrum der geplanten Revisionsvorlage steht insbesondere ein erleichterter Daten- und Informationsaustausch zwischen den beim Kampf gegen die Schwarzarbeit beteiligten Behörden. Da Verdachtsmeldungen seitens anderer Behörden für die Kontrollorgane eine wichtige Grund­lage für die Durchführung von Kontrollen bilden, soll ausserdem das entsprechende Potenzial künftig besser genutzt werden. Im Rahmen der Revision wird deshalb der Kreis der unterstützenden Behörden erweitert werden. Der Bundesrat entschied zudem, auf ­seinen Beschluss vom 13. Dezember 2013 zurückzukommen und die Pflicht der unterjährigen Meldung neuer Mitarbeitenden an die Ausgleichskasse nicht abzuschaffen.

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(Eidg. Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF, Bern, 20.08.14, www.wbf.admin.ch)

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