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Die elektronische Rechnung (E-Rechnung) ermöglicht einen schnellen, papierlosen Austausch von Rechnungen zwischen Rechnungssteller und Rechnungsempfänger. Alle Verwaltungseinheiten der Bundesverwaltung sind seit 2012 in der Lage, eingehende E-Rechnungen zu verarbeiten. Um die damit verbundenen Effizienzgewinne zu realisieren, will der Bundesrat die Lieferanten der Bundesverwaltung ab dem 1. Januar 2016 verpflichten, ab einem Vertragswert von 5000 Franken E-Rechnungen auszustellen. Mit dieser Regelung wird das Anliegen der KMU berücksichtigt, Kleinbeschaffungen von der Verpflichtung auszunehmen. Die Bundesverwaltung wird ihre Lieferanten in der Einführungsphase unterstützen.

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Weitere Informationen zur E-Rechnung:
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(Eidg. Finanzdepartement EFD, Bern, 8.10.14, www.efd.admin.ch)

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