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Der Bundesrat hat die verstärkte Solidarhaftung per 15. Juli 2013 in Kraft gesetzt. Gleichzeitig hat er Bestimmungen zur Umsetzung der Solidarhaftung in der Entsendeverordnung verabschiedet. Die verstärkte Solidarhaftung ermöglicht es, dass der Erstunternehmer für die Nichteinhaltung der Lohn- und Arbeitsbedingungen durch seine Subunternehmer haftbar gemacht werden kann. Mit der Solidarhaftung wird nach den Massnahmen unter anderem gegen die Scheinselbständigkeit eine weitere gesetzliche Lücke geschlossen. Zusammen mit der Optimierung des Vollzugs stärkt der Bundesrat damit die flankierenden Massnahmen zur Personenfreizügigkeit.
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(Eidg. Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF, Bern, 26.06.13, www.wbf.admin.ch)
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