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Die neue Finanzordnung 2021 soll die beiden Haupteinnahmequellen Mehrwertsteuer und direkte Bundessteuer langfristig sichern, indem neu auf eine Befristung verzichtet wird. Dies würde es dem Bund erlauben, die beiden Steuern permanent zu erheben. Der Bundesrat hat die Vernehmlassung zur neuen Finanzordnung 2021 eröffnet, mit welcher er eine kontinuierliche Steuerpolitik verfolgt.
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(Eidg. Finanzdepartement EFD, Bern, 24.06.15, www.efd.admin.ch)
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