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Der Bundesrat will die Verwaltungsabläufe durch eine kontrollierte Verwendung der AHV-Nummer effizienter machen. Er bestätigte seine Absicht, die systematische Verwendung der AHV-Nummer durch die Behörden von Bund, Kantonen und Gemeinden künftig zu erleichtern. Dabei sollen die Grundsätze des Datenschutzes gewahrt bleiben. Er hat das Eidg. Departement des Innern (EDI) beauftragt, bis im Herbst dieses Jahres eine Gesetzesvorlage auszuarbeiten.
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(Bundesamt für Sozialversicherungen BSV, Bern, 1.02.17, www.bsv.admin.ch)
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