Der Bundesrat hat die Botschaft zur Steuervorlage 17 verabschiedet. Er will mit der Vorlage, auch aufgrund der internationalen Entwicklungen im Unternehmenssteuerbereich, zügig Verbesserungen für in- und ausländische Unternehmen schaffen.
Die Botschaft entspricht den Eckwerten, die der Bundesrat am 31. Januar nach intensiven Gesprächen mit den wichtigsten Akteuren festgelegt hat. So sollen eine Patentbox obligatorisch für alle Kantone sowie zusätzliche Abzüge für Forschungs- und Entwicklungsausgaben auf fakultativer Basis eingeführt werden. Flankiert werden diese Massnahmen von einer Entlastungsbegrenzung: Diese sieht für die Kantone verbindlich vor, dass ein Unternehmen immer mindestens 30 Prozent seines steuerbaren Gewinns vor Anwendung dieser Massnahmen versteuern muss.
Weiter sieht die Vorlage vor, dass Dividenden aus qualifizierten Beteiligungen beim Bund künftig zu 70 Prozent, in den Kantonen zu mindestens 70 Prozent besteuert werden. Zudem sollen die Mindestvorgaben des Bundes für die Kinder- und Ausbildungszulagen um 30 Franken pro Kind erhöht werden.
Um die Kantone in ihren Plänen zur Umsetzung der SV17 zu unterstützen, wird der Kantonsanteil aus den Einnahmen der direkten Bundessteuer von 17 auf 21,2 Prozent erhöht. Die Kantone sind frei, diese Mehreinnahmen für ihre Umsetzungsvorhaben (u.a. Gewinnsteuersenkungen, Patentbox, Abzüge für Forschungs- und Entwicklungsausgaben) einzusetzen.
Ausgangspunkt der Reform ist die Abschaffung der international nicht mehr akzeptierten Regelungen für kantonale Statusgesellschaften. Im Endeffekt bewirkt die SV17, dass die Statusgesellschaften mehr, die hiesigen KMU – trotz der moderaten Anhebung der Dividendenbesteuerung und der Mindestvorgaben für Familienzulagen – weniger Steuern bezahlen müssen.
Im optimalen Fall kann das Parlament die SV17 in der Herbstsession verabschieden. Erste Massnahmen können auf Anfang 2019 und der Hauptteil der Massnahmen ab 2020 in Kraft treten.
(Eidg. Finanzdepartement EFD, Bern, 21.3.2018, www.efd.admin.ch)