Mit einer Motion verlangt die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Nationalrats (KVF-N), dass die Mehrwertsteuerbeträge auf den Radio- und Fernsehempfangsgebühren rückwirkend für fünf Jahre zurückbezahlt werden.
Mit 14 zu 8 Stimmen hat die KVF eine Kommissionsmotion (17.3266) zur Rückerstattung der Mehrwertsteuerbeträge auf den Billag-Gebühren beschlossen. Die Mehrwertsteuer soll rückwirkend für fünf Jahre an alle Haushalte und Unternehmen zurückbezahlt werden. Die Kommission weist darauf hin, dass die Radio- und Fernsehempfangsgebühren gemäss Bundesgerichtsurteil vom 13. April 2015 nicht der Mehrwertsteuerpflicht unterstehen und dass das Bundesverwaltungsgericht zum Schluss gekommen ist, dass die zu Unrecht erhobene Steuer zurückerstattet werden muss. Damit die Gebührenzahlenden nicht einzeln an die Justiz gelangen müssen, soll mit der Motion eine Lösung für alle Haushalte und Unternehmen geschaffen werden.
Die Kommission hat die Beratung der Volksinitiative «Ja zur Abschaffung der Radio- und Fernsehgebühren (Abschaffung der Billag-Gebühren)» (16.071) aufgenommen und dazu das Initiativkomitee und die SRG angehört. Die Volksinitiative verlangt die Abschaffung der Empfangsgebühren für konzessionierte Radio- und Fernsehveranstalter. Der Ständerat hat anlässlich der Frühjahrssession 2017 ohne Gegenstimme entschieden, die Volksinitiative zur Ablehnung zu empfehlen. Die KVF des Nationalrats hat nun von der Verwaltung zusätzliche Informationen verlangt. Einerseits soll dargelegt werden, wie die Tätigkeiten der SRG aussehen würden und welchen Umfang der Service public bei tieferen Erträgen aus den Empfangsgebühren hätte. Dabei sind zwei Varianten darzustellen: ein Gebührenbeitrag von 1 Mia. Franken (Einsparungen von ca. 300 Mio. Franken) und ein Gebührenbeitrag von 750 Mio. Franken (Einsparungen von ca. 550 Mio. Franken). Andererseits wurden vertiefte Abklärungen zu einer allfälligen Berücksichtigung der digitalen Entwicklung in den Artikeln 92 und 93 der Bundesverfassung verlangt. Die Kommission wird die Beratung Anfang Juli fortsetzen.
(Medienmitteilung KVF-N {Sekretariat der Kommissionen für Verkehr und Fernmeldewesen}, 11.04.17, www.parlament.ch)