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Der Bundesrat hat die vom Parlament im März 2011 verabschiedete Änderung des Bankengesetzes auf den 1. September 2011 in Kraft gesetzt. Damit werden die 2008 vorerst dringlich beschlossenen Verbesserungen zum Schutz der Einlegerinnen und Einleger nun definitiv ins Dauerrecht überführt. Mit diesen Änderungen bleiben Bankeinlagen pro Einleger und Bank bis zu einem Betrag von 100 000 Franken geschützt, und die Banken sind auch künftig verpflichtet, in Abhängigkeit der privilegierten Einlagen ihrer Kundinnen und Kunden ständig inländisch gedeckte Forderungen oder übrige in der Schweiz belegene Aktiven zu halten.
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(Eidg. Finanzdepartement EFD, Bern, 25.08.11, www.efd.admin.ch)
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