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Der Bundesrat hat die vom Parlament am 30. September 2011 verabschiedete Änderung des Bankengesetzes zur Regelung der «Too big to fail»-Problematik auf den 1. März 2012 in Kraft gesetzt. Systemrelevante Banken haben damit künftig strengere Anforderungen bei den Eigenmitteln, der Liquidität und der Organisa­tion zu erfüllen. Gleichzeitig hat der Bundesrat Verordnungsänderungen beschlossen, welche die in der Gesetzesänderung enthaltenen steuerlichen Massnahmen umsetzen.

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(Eidg. Finanzdepartement EFD, Bern, 15.02.12, www.efd.admin.ch)

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