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Der Bundesrat will die Besteuerung des ­Eigenmietwerts abschaffen und damit das Steuer­system vereinfachen. Im Gegenzug soll die Abzugsfähigkeit von privaten Schuld­zinsen und Unterhaltskosten wegfallen.

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Der Bundesrat lehnt die HEV-Volksinitiative ab, weil sie den Eigenmietwert nur für bestimmte Steuerzahlende abschaffen will. Er schlägt ­daher vor, den Eigenmietwert für alle Wohn­eigentümerinnen und Wohneigentümer abzuschaffen. Die Vernehmlassung über den in­direkten Gegenvorschlag ist kontrovers ausgefallen. Trotzdem will der Bundesrat an seinem Ziel festhalten, das Steuersystem zu vereinfachen.

Er hat das EFD beauftragt, den indirekten Gegenvorschlag gegenüber der Vernehmlassungsvorlage in zwei Bereichen anzupassen. Erstens sollen die privaten Schuldzinsen generell nicht mehr zum Abzug berechtigen. Eine Ausnahme soll jedoch für Ersterwerber gelten: Personen, die erstmals Wohneigentum erwerben, können begrenzt Hypothekarzinsen abziehen. Dieser Ersterwerberabzug erstreckt sich auf 10 Jahre und beträgt maximal 10 000 Franken für Verheiratete bzw. 5000 Franken für übrige Steuerpflichtige. Er nimmt jährlich linear um 10% ab. Dadurch wird der Verfassungsauftrag zur Wohneigentumsförderung berücksichtigt.

Zweitens wird die Sondersteuer für Zweitliegenschaften wegen fehlender Verfassungskonformität nicht weiterverfolgt. Die Kantone sollen jedoch die Möglichkeit haben, eine Kosten­anlastungssteuer einzuführen, um zumindest einen Teil der wegfallenden Einnahmen aus der Eigenmietwertbesteuerung auf Zweitliegenschaften zu kompensieren.

Die übrigen Eckwerte entsprechen jenen der Vernehmlassungsvorlage: Da der Eigenmietwert künftig nicht mehr besteuert wird, entfällt im Gegenzug der Abzug für Unterhaltskosten. Energiespar- und Umweltschutzmassnahmen können abgezogen werden, wenn sie konkrete energetische Anforderungen einhalten.

Die Botschaft des Bundesrates soll vor den Sommerferien verabschiedet werden.

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(Eidg. Finanzdepartement EFD, Bern, 17.05.10, www.efd.admin.ch)

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