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Der Bundesrat hat das Bundesgesetz über die Ausweitung der Strafbarkeit der Verletzung des Berufsgeheimnisses auf den 1. Juli 2015 in Kraft gesetzt. Das Gesetz will den Schutz von Bankkundendaten verbessern. Es sieht vor, dass neu strenger bestraft werden kann, wer sich durch die Verletzung des Bankgeheimnisses oder der übrigen Berufsgeheimnisse im Finanzmarktbereich einen Vermögensvorteil verschafft. Neu machen sich zudem auch Personen strafbar, die ein ihnen unter Verletzung des Berufsgeheimnisses offenbartes Geheimnis weiteren Personen offenbaren oder für sich oder einen anderen ausnützen.

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(Eidg. Finanzdepartement EFD, Bern, 8.05.15, www.efd.admin.ch)

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