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Wer mangelhafte Ware kauft, kann sich künftig innert zwei Jahren beim Verkäufer beschweren. Die um ein Jahr verlängerte Gewährleistungsfrist gilt sowohl für Konsumentinnen und Konsumenten als auch für Unternehmer. Der Bundesrat hat die auf zwei parlamentarische Initiativen zurückgehende Revision des Obligationenrechts (OR) auf den 1. Januar 2013 in Kraft gesetzt.

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(Eidg. Justiz- und Polizeidepartement EJPD, Bern, 27.09.12, www.ejpd.admin.ch)

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