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Die Heiratsstrafe bei der direkten Bundessteuer soll beseitigt werden. Das beantragt der Bundesrat in seiner Botschaft zur Ehepaarbesteuerung.

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Beim vorgeschlagenen Modell berechnet die veranlagende Behörde in einem ersten Schritt die Steuerbelastung der Ehepaare im Rahmen der gemeinsamen Veranlagung. In einem zweiten Schritt berechnet sie eine alternative Steuerbelastung, die sich an die Besteuerung von Konkubinatspaaren anlehnt. Das Ehepaar schuldet bei diesem Modell den tieferen der beiden Beträge. Im Ergebnis ist die alternative Steuerberechnung eine Tarifkorrektur, die gezielt eine allfällige Benachteiligung von Ehepaaren bei der Steuerberechnung aufhebt.

Im geltenden Recht der direkten Bundessteuer werden bestimmte Zweiverdienerehepaare mit höheren Einkommen und zahlreiche Rentnerehepaare mit mittleren und höheren Einkommen gegenüber Konkubinatspaaren in gleichen wirtschaftlichen Verhältnissen benachteiligt. Übersteigt diese Mehrbelastung zehn Prozent, liegt gemäss Bundesgericht eine verfassungswidrige Ungleichbehandlung vor.

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(Eidg. Finanzdepartement EFD, Bern, 21.3.2018, www.efd.admin.ch)

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