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Der Bundesrat hat das neue Verfahren zur Meldung und Nachprüfung der Berufsqualifikationen von Dienstleistungserbringenden aus der EU/EFTA auf den 1. September 2013 in Kraft gesetzt. Dieses ermöglicht eine raschere und effizientere Kontrolle der Berufsqualifikationen von EU-/EFTA-Bürgerinnen und -Bürgern, die während höchstens 90 Tagen pro Kalenderjahr in der Schweiz einer selbständigen Dienstleistungstätigkeit nachgehen. Schweizerinnen und Schweizern kommt das beschleunigte Verfahren zur Nachprüfung der Qualifikationen ebenfalls zugute: Die Ausübung einer Dienstleistungstätigkeit auf dem EU-/EFTA-Markt wird ab dem gleichen Zeitpunkt auch für sie vereinfacht.

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(Eidg. Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF, Bern, 26.06.13, www.wbf.admin.ch)

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