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Der Bundesrat hat heute eine neue Verordnung über die berufsmässige Ausübung der Finanzintermediation (VBF) verabschiedet. Die Verordnung übernimmt im Wesentlichen die Bestimmungen der bisherigen Regelung und Praxis der Aufsichtsbehörde. Die wenigen in der VBF vorgenommenen Neuerungen schränken den Anwendungsbereich des GwG leicht ein. Eine Verschärfung ergibt sich beim stark geldwäschereigefährdeten Geld- oder Wertübertragungsgeschäft, wo die Schwellenwerte zum Erreichen der Berufsmässigkeit wegfallen. Die neue Verordnung ist auf den 1. Januar 2010 in Kraft getreten.

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(Eidg. Finanzdepartement EFD, Bern, 18.11.09, www.efd.admin.ch)

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