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Die notwendigen Auslagen, die unmittelbar für die Erzielung des Erwerbseinkommens aufgewendet werden, sind als Gewinnungskosten abziehbar. Im nachfolgenden Beitrag werden die Berufskosten gemäss dem Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer (DBG) erläutert. Zudem wird die Handhabung der Berufsauslagen in Zeiten von COVID-19 (Coronavirus) aufgezeigt.

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